Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsverhältnis / Auftragsverhältnis
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Philipp von der Dellen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Geltung.
1.2 Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen. In der Auftragserteilung werden der Inhalt und Umfang des Auftrages so wie seine Kosten dargestellt. Erfolgt eine Auftragserteilung nur mündlich, gehen eventuelle Kommunikationsfehler zu Lasten des Auftraggebers. Philipp von der Dellen behält sich die Annahme eines Auftrages vor.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten so wie autorisiert sind rechtswirksame Entscheidungen zu treffen.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber unterstützt Philipp von der Dellen bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird seine Mitarbeiter hinsichtlich der von Philipp von der Dellen erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Hat sich der Kunde verpflichtet, Philipp von der Dellen im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Philipp von der Dellen umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Muss eine Konvertierung des Materials in ein anderes Format vorgenommen werden, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür entstehenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Philipp von der Dellen die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält und stellt die Philipp von der Dellen von allen Ansprüchen Dritter frei.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
§ 3 Termine
3.1 Die von Philipp von der Dellen angegebenen Termine sind nicht bindend. Philipp von der Dellen ist aber bemüht sie ein zu halten.
3.2 Im Vorfeld vereinbarte „deadline-Termine“ werden von Philipp von der Dellen eingehalten sofern nicht ein wichtiger Grund wie Höhere Gewalt (z. B. Wetteränderung, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Brand, Naturgewalten usw.) vorliegt. Sollten vom Kunden zu verantwortende Verzögerungen wie Änderungen in Konzept, Drehbuch und oder dem Produktionsablauf, nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen die Einhaltung der deadline-Termine nicht mehr möglich machen, so verschiebt sich der Fertigstellungstermin ebenso wie bei Höherer Gewalt um mindestens die Dauer der Änderungen oder des Ereignisses Höherer Gewalt.
3.3 Eine Haftung Philipp von der Dellen bei Nichteinhaltung eines Termins aus Gründen Höherer Gewalt, Verschuldung des Auftraggebers und anderen Gründen dieser Art ist ausgeschlossen.
3.4 Erkennt Philipp von der Dellen, dass Termine nicht eingehalten werden können, wird die Philipp von der Dellen den Vertragspartner unmittelbar über den Grund und die Dauer der zu erwartenden Verzögerung in Kenntnis setzen.
3.5 Kann die Philipp von der Dellen einen Liefertermin aus eigens verschuldeten Gründen nicht einhalten, so hat der Auftraggeber der Philipp von der Dellen eine realistische und ausreichende Nachfrist zu setzen.
§ 4 Filmherstellung
4.1 Die Herstellung des Films erfolgt auf Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder von ihm genehmigten Konzepts, Drehbuchs, Storyboards und oder einer schriftlich festgehaltenen Besprechung.
4.2 Für die Erstellung eines Konzeptes fallen Kosten an. Philipp von der Dellen informiert den Auftraggeber beim Erstgespräch darüber und über die Höhe der Kosten. Beauftragt der Auftraggeber Philipp von der Dellen mit der Erstellung eines oder mehrerer Konzepte, so sind die vereinbarten Kosten auch dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn er das Konzept nicht verfilmen lässt.
4.3 Ein erstelltes Konzept kann bei Abnahme nur einmal kostenfrei geändert werden und das auch nur, wenn das Konzept nicht in seiner kompletten Art verändert wird. Wird ein Konzept inhaltlich und von der Umsetzung her so verändert, dass das ursprüngliche Konzept nicht mehr vorhanden ist, entsteht ein neues Konzept und muss daher auf gleiche Weise vergütet werden wie das erste.
4.4 Die künstlerische und technische Gestaltungsverantwortung des Filmwerkes obliegt Philipp von der Dellen.
4.5 Die Verantwortung für sachliche und fachliche Richtigkeit des Filminhaltes obliegt dem Auftraggeber.
4.6 Die Dreharbeiten beginnen nachdem die erste Rate bei Philipp von der Dellen eingegangen ist. (siehe §7 Zahlungsbedingungen)
4.7 Verschiebung und oder Abbruch der Dreharbeiten aus wetterbedingten Gründen sind in der Kalkulation der Produktions-kosten nicht berücksichtigt. Die Kosten für Mehraufwand und die für sich aus den Wetterbedingungen ergebenden zusätzlichen Drehtagen und Zusatzkosten werden von Philipp von der Dellen aufgelistet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 5 Speicherung personenbezogener Daten
5.1 Der Vertragspartner willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, die er Philipp von der Dellen im Zusammenhang mit seiner vertraglichen Tätigkeit mitteilt oder die Philipp von der Dellen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, von der Philipp von der Dellen zu betrieblichen Zwecken während der Vertragszeit gespeichert werden. Der Vertragspartner stimmt ferner zu, dass seine personenbezogenen Daten auch nach Ende der Vertragszeit weiterhin bei Philipp von der Dellen gespeichert bleiben, um bei Bedarf für weitere Projekte von Philipp von der Dellen schriftlich, tele-fonisch oder per E-Mail kontaktiert zu werden.
5.2 Dem Vertragspartner steht ein Auskunftsrecht über seine personenbezogenen gespeicherten Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu, soweit der Löschung nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Der Nutzung der Daten kann der Vertragspartner jederzeit gegenüber Philipp von der Dellen widersprechen.
§ 6 Kosten
6.1 Alle vertraglich vereinbarten Beträge (ob mündlich oder schriftlich) sind Nettobeträge in Euro.
6.2 Die Kosten für die Produktion belaufen sich auf die vertraglich genannten Beträge. Diese Beträge beziehen sich auf die Herstellung einer Masterkopie im vereinbarten Format. In diesen Kosten sind NICHT eingeschlossen: Konvertierung in ein anderes als im Auftrag definiertes Format, Vervielfältigung, DVD-Menü, fremdsprachige Versionen.
6.3 Die Arbeitszeit, welche pro Dreh- /Postproduktionstag kalkuliert wird beträgt maximal 8 Stunden. Alles darüber hinaus wird als Überstunde pro Stunde mit dem von Philipp von der Dellen aktuell festgelegten Satz berechnet.
§ 7 Abnahme
7.1 Eine Abnahme erfordert eine unverzügliche schriftliche Bestätigung.
7.2 Vor der Endfertigung verpflichtet sich der Auftragnehmer die Sichtungskopie ab zu nehmen. Die bei der Abnahme entstehenden Änderungswünsche werden vom Auftraggeber schriftlich niedergelegt und von der Philipp von der Dellen kostenfrei ausgeführt, sollten sie nicht aus vorherigen Abnahmen der Zwischenstadien ersichtlich gewesen sein.
7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich die Anzeige von Änderungswünschen schriftlich und innerhalb 14 Tage nach Erhalt oder Sichtung der Sichtungskopie durch zu führen. Nach Ablauf der 14 Tage gilt der Film als abgenommen.
7.4 Bei Änderungen die auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückführen sind, wie beispielsweise nachträgliche Textänderungen, sind die Mehrkosten in voller Höhe zu erstatten.
7.5 Die Änderungen werden vom Auftraggeber bei einer weiteren Abnahme abgenommen. Weitere Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.6 Gilt die Sichtungskopie als abgenommen wird der Film endgefertigt. Änderungswünsche nach Abnahme gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Philipp von der Dellen wird den Auftraggeber unverzüglich über die zu erwartenden Kosten in Kenntnis setzen.
7.7 Technisch bedingte Mängelrügen und Beanstandungen sind Philipp von der Dellen seitens des Auftraggebers schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Abnahme an zu zeigen. Sollten die Mängel und Beanstandungen gerechtfertigt sein wird die Philipp von der Dellen die Mängel kurzfristig beseitigen so es die betrieblichen technischen Möglichkeiten erlauben.
7.8 Künstlerische Unstimmigkeiten sind keine Mängel.
7.9 Ist der Film nach dem abgenommenen Konzept / Drehbuch und den Vorgaben des Auftraggebers unter den vorher bekannten Qualitätsanforderungen hergestellt worden, so ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Sich daraus ergebende Änderungen gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.
§8 Zahlungsbedingungen
8.1 Soweit nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:
Bei einem kalkulierten Auftragswert bis netto 3.000,00 Euro:
1/2 nach Dreharbeiten, 1/2 nach Abnahme durch den Auftraggeber.
Bei einem kalkulierten Auftragswert ab netto 3.001,00 Euro:
1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 vor Beginn der Dreharbeiten und 1/3 nach Abnahme durch den Auftraggeber.
8.2 Sind in der Kalkulation Vorkosten enthalten wie Casting, Reisekosten, etc. so sind diese bei Auftragserteilung in voller Höhe zu begleichen.
8.3 Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Verzug (nach Ablauf eines vereinbarten Zahlungsziels oder Zugang einer Mahnung aber spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung) ist der Rechnungsbetrag mit 8,5 % Zinsen p. a. zu verzinsen, mindestens aber den aktuell geltenden gesetzlichen Zinssatz. Für eine Mahnung wird eine Gebühr von 10 € erhoben.
§ 9 Rücktritt des Auftraggebers
9.1 Bei einer Stornierung des Auftrages sind die im Folgenden aufgeführten Anteile des vertraglich vereinbarten Betrages zu entrichten:
Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Philipp von der Dellen vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist die Philipp von der Dellen berechtigt, die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn, ist Philipp von der Dellen berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Kosten in Rechnung zu stellen.
Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
§10 Haftung / Versicherung
10.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von Philipp von der Dellen, deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
10.2 Die Haftung beschränkt sich auf vorsätzlich oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Philipp von der Dellen, deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen und auf die Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, soweit keine vertragswesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“), verletzt wird.
10.3 Die gesetzliche Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.4 Sollte durch Philipp von der Dellen seitens des Auftraggebers überlassene Materialien (Bild-, Tondateien, etc.) Schaden erleiden, so haftet Philipp von der Dellen nur für schuldhafte Verursachung des Schadens und das im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Schäden am Material die durch höhere Gewalt (Wetter-, Technikeinflüsse, etc.) entstanden sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.
10.5 Philipp von der Dellen haftet nicht für Fehler auf Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen.
10.6 Alle Philipp von der Dellen vom Auftraggeber übergebenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Auftraggeber hat hierfür selbst Sorge zu tragen.
10.7 Wünscht der Auftraggeber eine Versicherung der Produktion, hat er dies Philipp von der Dellen im Vorfeld der Produktion mit zu teilen und die daraus resultierenden Kosten zu tragen.
10.8 Werden Dreharbeiten auf Wunsch des Auftraggebers im eigenen oder in fremden Unternehmen durchgeführt ist eine Haftung für Störung des Betriebes seitens der Philipp von der Dellen ausgeschlossen.
10.9 Mit Ablieferung der Masterkopie geht das Risiko für das Kopiermaterial an den Auftraggeber über.
§11 Nutzungsrechte
11.1 Das Filmwerk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Philipp von der Dellen.
11.2 Die Nutzungsrechte gehen nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über, und zwar in zeitlich und räumlich uneingeschränkter Weise.
11.3 Dem Auftraggeber ist es freigestellt, das Filmwerk unter Berücksichtigung des gelieferten Datenformates in beliebiger Anzahl zu vervielfältigen. Umkonvertierungen in ein anderes Datenformat sind, sofern nicht vorher mit der Philipp von der Dellen abgesprochen und finanziell abgegolten, nicht zulässig.
11.4 Bei der Vervielfältigung muss stets ein Copyrightvermerk von Philipp von der Dellen enthalten sein.
11.5 Von der Rechteübertragung ausgeschlossen sind: Formatumwandlungen, Rechte zu Änderung und Bearbeitung von Bild und/oder Ton, Erweiterung, Synchronisation, Erstellung von Fremdsprachenfassungen, die Verwendung von Ausschnitten von Bild und/oder Ton.
11.6 Der Auftraggeber kann weiterführende Rechte in einer zusätzlichen vertraglichen Übereinstimmung mit Philipp von der Dellen erwerben.
11.7 Alle im Zuge der Produktion erstellten Bild- und Tonmaterialien sowie Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen und ähnliches Material bleiben Eigentum von Philipp von der Dellen.
11.8 Die Philipp von der Dellen stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber wird Philipp von der Dellen unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Auftraggeber Philipp von der Dellen nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
11.9 Philipp von der Dellen ist berechtigt das fertige Filmwerk, Ausschnitte daraus und/oder aus dem Rohmaterial, so wie Grafiken und Animationen zu Werbungszwecken zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt zu nutzen und beliebig zu kopieren zum Beispiel für Wettbewerbs-/ Festivaleinreichungen und vor zu führen. Des Weiteren ist Philipp von der Dellen berechtigt den Auftraggeber als Referenz an zu geben und in seiner Kundenliste zu führen.
§12 Schlussbestimmungen
12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und firmeninternen Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc..
12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse, auch finanzieller Natur, zu wahren.
12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.4 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-den, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt die dem angestrebten Zweck nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.
12.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kauf-rechts. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Philipp von der Dellen.
Stand: 28.09.2020 / Gerichtsstand: Lüneburg